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Schule Bad Ragaz

Musik


Adresse: Kirchgasse 10, 7310 Bad Ragaz
Telefon: 081 552 07 91
E-Mail: sascha.wenk@sbr.ch

Aufnahmebedingungen
Schulische Aufnahmebedingungen

  • Erfüllen der Aufnahme-, Zuweisungs- und Promotionsbedingungen nach St. Galler Recht für die Oberstufe und dem für die Oberstufe geltenden Verfahren des Talentschulträgers Bad Ragaz
  • schulische Qualifikation für Sekundar- oder Realstufe gemäss der Weisungen der Schule Bad Ragaz
  • guter schulischer Leumund (Einsicht in Schülerdossiers)
  • Unterzeichnung des Verhaltenskodex für Talentschüler
  • Bereitschaft zum selbständigen Arbeiten und Lernen
  • Wird die musikalische und/oder schulische Qualifikation nicht mehr erreicht, entfällt der Talent-Status, was für auswärtige Schülerinnen und Schüler die Umteilung in die Oberstufe der Wohngemeinde zur Folge hat. Dies vollzieht sich in Absprache mit allen Beteiligten.
  • Über die Aufnahme entscheidet der Schulrat Bad Ragaz.
  • Der Schulrat entscheidet auf Antrag der Schulleitung.


Musikalische Aufnahmebedingungen

  • Bestehen der künstlerischen Eignungsabklärung durch die Fachjury gemäss Förderkonzept der Musikschule Sarganserland


Musikkoordinator
Der Musikkoordinator ist Ansprechperson für Talente, deren Eltern, Instrumentallehrpersonen und Musikschule und koordiniert die schulischen und musikalischen Aktivitäten. Der Koordinator begleitet die Talente laufend in den Bereichen Unterricht, Hausaufgaben, Prüfungen, Berufswahl.
Die periodische Ausarbeitung von individuellen Zielformulierungen mit den Talenten in Bezug auf Selbst-, Sozial- und schulischer Fachkompetenz soll die Talente in eine altersgerechte Selbstverantwortung überführen.

Leistungen der Talentschule Bad Ragaz
Die Talentschule bietet den ausgewiesenen Talenten die Möglichkeit, durch einen reduzierten Stundenplan, individuelle musikalische Probenarbeit und Schuleinsatz erfolgreich zu kombinieren. Diese Reduktion, die Betreuung durch die Koordinatoren und das Talentcoaching bieten die Grundlagen der Talentschule.
Talente Musik erhalten eine zusätzliche Förderung in den Bereichen allgemeine Musiktheorie, Gehörbildung, Solfège, Stilkunde, Harmonielehre, Rhythmus, Auftrittsgestaltung und gemeinsames Musizieren.

Kosten
Das Schulgeld wird anhand einer Kostengutprache durch die Wohngemeinde entrichtet. Die Fahrkosten von der Wohngemeinde zur Talenschule Bad Ragaz werden durch die Wohngemeinde entrichtet.
Der Transport zum Training, Trainingskosten und weitere sportspezifische Ausgaben gehen zu Lasten des Sportanbieters respektive der Eltern.

Formulare

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