Situation
Talentierte Sportlerinnen und Sportler im Volksschulalter haben Mühe, Schul- und Trainingszeiten zu koordinieren. Beim Transport vom Schul- zum Trainingsbetrieb geht viel Zeit verloren.
Die Situation kann verbessert werden, wenn Schul- und Sportbetrieb koordiniert werden.
Der Kanton St.Gallen trägt diesen Umständen mit den folgenden Gesetzesnachträgen1 Rechnung und schafft damit die Grundlage für den Betrieb von Sportschulen.
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Allgemeine Zielsetzungen
Mit dem Projekt Sportschule Bad Ragaz soll eine optimale Vernetzung und Kooperation zwischen schulischer und sportlicher Förderung erreicht werden.
Die Bedürfnisse talentierter Schülerinnen und Schüler werden kombiniert mit dem Besuch einer öffentlichen Oberstufe unter Einbezug der Sportverbände und der Eltern.
Schulische Ziele
- Talentierten Schülerinnen und Schülern aus dem Einzugsgebiet Werdenberg – Sarganserland gerecht werden.
- Erfüllen der Lernziele des kantonalen Lehrplanes.
- Promotion gemäss kantonalem Promotions- und Übertrittsreglement.
- Integration ins st.gallische Regelklassensystem.
- Förderung in allen Fachbereichen.
- Transparenz der schulischen Leistungen.
- Integration der Jugendlichen in das Schul- und Klassensystem (Schule).
Sportliche Ziele
Gemäss Konzept der kantonalen oder schweizerischen Sportverbände.
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Aufnahmebedingungen
Schulische Aufnahmebedingungen
- Erfüllen des geforderten Notenschnittes gemäss kantonalem Promotionsreglement (Sekundar- oder Realschule).
- Guter schulischer Leumund
Über die Aufnahme entscheidet der Schulrat Bad Ragaz.
Sportliche Aufnahmebedingungen
- Erfüllen der Selektionskriterien der Sportverbände.
Aufnahmeverfahren
Die im Frühling durch den Verband selektionierten Fussballschüler erhalten von der Oberstufe Bad Ragaz schriftlich die Anmeldeformalitäten. Zusätzlich werden interessierte Eltern und Jugendliche an einem Elternabend der Schule detailliert informiert. Diese Termine werden durch die Ansprechspersonen auf sportlicher Seite kommuniziert.
Andere Sporttalente setzen sich zur Vorabklärung direkt mit der Schulleitung in Verbindung.
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Aufgaben
Aufgaben der Schule
- Der Stundenplan wird so gestaltet, dass täglich ab 15.05 Uhr keine Promotionsfächer mehr angeboten werden.
- Tägliche Freistellung der Sportler und Sportlerinnen ab 15.05 Uhr.
- Obligatorisches Lerncoaching am Mittwochnachmittag (13.30 bis 15.05 Uhr). Arbeitstechnik, Vor- und Nacharbeit am aktuellen Unterrichtsstoff, geführte Hausaufgaben, spezifische Kursangebote, Individuelle Betreuung zur Berufs- oder Laufbahnfindung (weiterführende Schulen)
- Der Sportkoordinator der Schule ist verantwortlich für Koordination der schulischen und sportlichen Aktivitäten, ist Ansprechperson für Talente, deren Eltern sowie Sportpartner
- Die Schule stellt den Sportlerinnen und Sportlern einen Raum zur Aufbewahrung der Sportutensilien bzw. Schulmaterial und einen definierten Arbeitsraum mit funktionalen Arbeitsplätzen zur Erledigung schulischer Aufgaben zur Verfügung.
Aufgaben der Sportverbände
Die Sportverbände sind verantwortlich für Transport, Trainings- und Spielbetrieb. Sie orientieren sich an den Förderkonzepten ihrer nationalen Verbände.
Aufgaben der Eltern
- Die Eltern befürworten diese Art der Ausbildung und unterstützen ihre Kinder. Sie organisieren und bezahlen den Transport zur Schule und vom Trainingsort wieder nach Hause.
- Die Eltern unterstützen ihre Kinder in sportlicher und schulischer Beziehung. Sie interessieren sich für die Lernfortschritte in beiden Bereichen und nehmen aktiv an der notwendigen Zusammenarbeit teil.
- Für den ordentlichen Schulweg liegt die Verantwortung bei den Eltern.
- Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass die Kinder eine ausgewogene Mittagsverpflegung einnehmen können. Die Schule Bad Ragaz stellt dafür ein geeignetes Angebot zur Verfügung (betreuter Mittagstisch). Die Kosten gehen zu Lasten der Eltern.
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Schulgeld
Das Schulgeld wird von der Wohnschulgemeinde übernommen (Kostengutsprache).
Der Betrag wird vom Schulrat Bad Ragaz festgelegt und orientiert sich an den kantonalen Vorgaben (CHF 6'750.-- pro Semester).
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Möglicher Stundenplan

Bei allfälligen Fragen oder beim Wunsch nach detaillierteren Ausführungen wenden Sie sich bitte an den Schulleiter Andreas Egger oder den Sportkoordinator der Schule Hubert Schwitter. Sie werden sich sehr gerne für Sie Zeit nehmen.
1 Gesetzliche Grundlagen
IX. Nachtrag zum Volksschulgesetz (sGS 213.1, abgekürzt VSG) vom 21. November 2006 (vgl. ABI 2006, 2684):
IV. Nachtrag zur Verordnung über den Volksschulunterricht (sGS 213.12, abgekürzt VVU) vom 19. Dezember 2006.
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